Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser Aktuelles

Notfallreform schafft Grundlagen für nachhaltige Strukturveränderungen

Gesetzentwurf legt wertvolle Grundlagen für eine echte Strukturreform

Selbstverwaltungspartner in der Pflicht

AKG fordert gesetzliche Klarstellungen und konsequente Fortsetzung des Stufenkonzeptes

 

Große Aufmerksamkeit schafft große Erwartungen

Das jüngste Reformpaket aus dem „Hause Spahn“ hat es direkt zur ersten Meldung in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen geschafft. „Die große Aufmerksamkeit ist für dieses große Reformvorhaben durchaus berechtigt. Große Aufmerksamkeit sorgt jedoch auch für große Erwartungen“, kommentiert Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG, die Nachrichtenlage zur Notfallreform einen Tag bevor der Gesundheitsminister die Gesundheitspolitiker der Länder zu einer ersten Fachanhörung in Berlin empfängt.

„Das Gesetz legt in allen relevanten Bereichen der Notfallversorgung wichtige und richtige Grundlagen für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation.“, lobt Helmut Schüttig, Geschäftsführer der AKG, die Arbeit des Ministeriums. „Die konkrete Ausgestaltung wird die Entscheidungsträger in Bund und Ländern sowie die Führungsriege aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen noch vor die eine oder andere Herausforderung stellen.“, prognostiziert Schüttig weiter.

 

Gesetzliche Grundlagen mit vielen offenen Fragen

Neben den bereits oft hervorgehobenen Grundpfeilern des Reformvorhabens sind insbesondere die Verpflichtung zum digitalen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, die gezielte Patientensteuerung, die Stärkung der Länder in ihrer Planungsverantwortung für die Notfallversorgung sowie die systematische Einbindung des G-BA zur Sicherstellung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich positiv zu werten.

Eher vage bleibt der Gesetzentwurf bei vielen praktischen Fragen zu Organisation der Zusammenarbeit, die erst im Nachgang durch Verträge zwischen den Spitzenverbänden bzw. auf der Ortsebene geregelt werden sollen. „Hier braucht es klare gesetzliche Regelungen, um rechtliche Risiken für die Vertragspartner auszuschließen.“, fordert Schüttig den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf. Dabei sind die Reformziele, aber auch die heutige Versorgungsrealität aus Ausgangspunkt der Entwicklung zu berücksichtigen.

 

Klarstellungen zur Sicherung des Umsetzungserfolges notwendig

Eine zielgerichtete Patientensteuerung und effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsbereiche erfordert auf allen Seiten größtmögliche Handlungssicherheit. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Verankerung unter anderem folgender Aspekte:

  • Regelung der systematischen Einbindung am jeweiligen Krankenhaus ohnehin vorhandener fachärztlicher ambulanter Kapazitäten korrespondierend zur Notfallstufenfestlegung im stationären Bereich.
  • Zur Sicherstellung einer tatsächlich unabhängigen ärztlichen Leitung ist die rechtliche und organisatorische Konstruktion der INZ klarzustellen. Zur Vermeidung von steuerlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Risiken für die INZ und die dort tätigen Personen sind abgestimmte Regelungen in allen Rechtsbereichen erforderlich.
  • Die INZ sind nach dem Ansatz der Reform kein originärer Leistungsbereich der Krankenhäuser mehr. Daraus folgt, dass dort getroffene Entscheidungen zur Behandlung im Krankenhaus nicht mehr (vom MDK) nachträglich zu Lasten der Krankenhäuser angezweifelt werden dürfen.
  • Die konkrete Finanzierungsregelung für die INZ ist tatsächlich so auszugestalten, dass die bestehende Unterfinanzierung der Notfallleistungen im Krankenhaus beendet wird und nicht neue Unterfinanzierungen in Vorhaltekosten entstehen. Dazu gehört auch die Einbeziehung notwendiger Investitionen.
  • Für eine umfassende Abklärung eines stationären Behandlungsbedarfes kann im Einzelfall auch eine längerfristige Überwachung (bis zu 12 Stunden) notwendig sein. Hierfür bedarf es eines klaren gesetzlichen Leistungsauftrages für die INZ.
  • Für die Mitarbeiter der gemeinsamen Notfallleitstellen und der integrierten Notfallzentren ist ein konkretes medizinisches Haftungsrecht auszugestalten.

 

Stufenkonzept zur Patientensteuerung ist richtiger Weg

Der vorliegende Entwurf setzt die Implementierung von klar definierten Versorgungsstufen in der Notfallversorgung konsequent fort. Der Gesetzgeber tut gut daran, diese wichtige Strukturmaßnahme nicht als Verhandlungsmasse in den anstehenden Gesprächen mit den Bundesländern aufzugeben. Erstmals werden nun auch Instrumente für eine dringend notwendige Patientensteuerung gesetzlich verankert. „Der große Zuspruch zu den aktuellen Reformpläne aus allen Bereichen des Gesundheitswesens sollte die Politik ermutigen, auch für die grundlegenden Strukturfragen der Gesundheitsversorgung in klar definierten Versorgungsstufen mit zielgerichteter Patientensteuerung zu denken“, blickt Dr. Bracht bereits in die Zukunft und verweist auf die entsprechenden Vorschläge der AKG.

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